Mitglied werden

Der Berufsverband NAKA bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, die Sie als Mitglied vergünstigt beanspruchen können. Dazu zählen eine besonders günstige Berufshaftpflichtversicherung, Unterstützung für Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerkkontakte.

Unsere Mitgliedschaften

Aktivmitglieder können alle TherapeutInnen mit abgeschlossener Ausbildung in Aquatischer Körperarbeit™ werden, welche aktiv Aquatische Körperarbeit™ ausüben und die Interessen des Vereins fördern oder unterstützen wollen. Die Beitrittserklärung ist schriftlich an die PräsidentIn zu Handen des Vorstands zu richten. Der Vorstand prüft die Gesuche und berät über Aufnahmen. Die resultierenden Beschlüsse werden allen Mitgliedern bekannt gemacht (Verbandsorgan/Newsletter) und treten in Kraft, wenn nicht innert vier Wochen nach Bekanntmachung Einsprachen von Aktivmitgliedern erfolgen. In solchen Fällen muss über die Aufnahmegesuche an der nächsten Hauptversammlung beschlossen werden.

Passivmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die den Verein finanziell oder ideell unterstützen wollen. Passivmitglieder haben an der Hauptversammlung beratende Funktion, jedoch kein Stimmrecht. Die Aufnahme in den Verein erfolgt analog zu den Aktivmitgliedern.

Ehrenmitglied kann werden, wer sich durch besondere Verdienste im Interesse des Vereins bzw. um die Aquatische Körperarbeit™ ausgezeichnet hat. Ehrenmitglieder behalten ihr Stimmrecht an der Hauptversammlung. Die Ehrung erfolgt auf Antrag des Vorstands durch Beschluss an der Hauptversammlung.

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Unsere Berufshaftpflichtversicherung

Das Netzwerk für Aquatische Körperarbeit NAKA bietet für TherapeutInnen eine aussergewöhnliche Kollektiv-Berufshaftpflichtversicherung an, die auch alle andern paramedizinischen und komplementärtherapeutischen Methoden einschliesst.

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